Im Download-Bereich können Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen als PDF-Datei herunterladen.

1 Begriffsbestimmungen

LARA Share stellt eine Online-Plattform zur Vernetzung einerseits der natürlichen oder juristischen Personen, die ein Lastenrad oder einen Lastenradstellplatz vermieten möchten, (nachstehend die „VermieterInnen“ genannt) und andererseits der natürlichen und juristischen Personen, die einen Lastenradabstellplatz oder kurzzeitig ein Lastenrad mieten oder nutzen möchten, (nachstehend die „MieterInnen“ genannt) bereit (nachstehend bezeichnet als „Services“). Diese Services sind über eine Online-Plattform (nachstehend bezeichnet als „Website“) verfügbar. Alle Personen, die die Services über die Website nutzen, werden als „NutzerInnen“ bezeichnet.

2 Geltungsbereich

Diese vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) bestimmen die Modalitäten und die Bedingungen für den Zugang zu den Services und deren Nutzung.

Die ANB regeln nicht die Beziehungen zwischen den VermieterInnen und MieterInnen, die vom Mietvertrag geregelt werden, sondern nur die Beziehungen zwischen LARA Share und den NutzerInnen. Als Anbieter einer Vernetzungssoftware ist LARA Share keine Vertragspartei des Mietvertrags zwischen VermieterIn und MieterIn. LARA Share nimmt keine Vermietung eines Lastenrads oder Abstellplatzes vor und hat keine andere Aktivität als die Vernetzung der NutzerInnen zum Zwecke der Anmietung/Vermietung eines Lastenrads oder Lastenrad-Abstellplatzes.

NutzerInnen können die Services nicht nutzen, ohne zuvor bei ihrer Registrierung auf der Website die ANB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

3 Zugangsbedingungen

Nur NutzerInnen, die auf der Website registriert sind, erhalten Zugang zu den Services. Um sich auf der Website registrieren zu können müssen die NutzerInnen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • NutzerInnen müssen sich unter ihrer echten Identität auf der Website registrieren und eine Telefonnummer/E-Mail Adresse angeben unter der sie tatsächlich erreichbar sind. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen.
  • NutzerInnen müssen volljährig (über 18 Jahre) sein.
  • NutzerInnen müssen die vorliegenden ANB akzeptiert haben.

NutzerInnen verpflichten sich ihre Informationen auf der Website aktuell zu halten. Sollten NutzerInnen schuldhaft unrichtige Angaben machen, kann LARA Share umgehend ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung die Services gegenüber diesen NutzerInnen aussetzen bzw. kündigen.

LARA Share behält sich das Recht vor, jegliche Registrierung auf der Website nach eigenem Ermessen und ohne Angabe eines Grundes anzunehmen oder abzulehnen und die Accounts von NutzerInnen, die die vorliegenden ANB nicht beachten, zu löschen. Insbesondere wird der Zugang zu den Services verweigert, wenn NutzerInnen kriminell tätig sind oder die Website in einem betrügerischen Sinne verwenden.

LARA Share behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung den Zugang zu jeglichem Eintrag aus einem beliebigen Grunde zu entfernen oder zu deaktivieren. Insbesondere, wenn LARA Share den Eintrag nach alleinigem Ermessen aus beliebigem Grunde als strittig, im Widerspruch zu den vorliegenden ANB oder nachteilig für die Website oder die Services erachtet.

4 Verfügbarkeit der Website und der Services

Für den Zugang zu den Services ist es erforderlich, dass sich die (registrierten) NutzerInnen auf der Website anmelden indem sie ihren Nutzernamen und ihr Passwort eingeben. Die Website und die Services sind 24 Stunden am Tag und an 7 Tagen die Woche zugänglich, außer im Fall höherer Gewalt oder bei Eintreten eines Ereignisses, das sich der Kontrolle von LARA Share entzieht und vorbehaltlich eventueller Pannen oder Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten, die für die Funktionstüchtigkeit der Website und die Erbringung der Services erforderlich sind. LARA Share haftet nicht für eine nicht zustande gekommene Vermietung im Fall einer Nichtverfügbarkeit der Website oder eines Teils der Website.

5 Haftung

Die NutzerInnen (MieterInnen und VermieterInnen) handeln in eigener Verantwortung. NutzerInnen sind vollumfänglich für die von ihnen veröffentlichten Einträge verantwortlich und erklären und garantieren, dass jeder Eintrag und jede Anmietung eines Lastenrads oder Lastenrad-Abstellplatzes, das/der Gegenstand eines Eintrags ist, keinerlei gültige Regeln und keine mit Dritten getroffene Vereinbarung verletzt.

LARA Share haftet nicht für Verletzungen jeglicher Vereinbarungen zwischen NutzerInnen und Dritten oder die Verletzung gültiger Gesetze, Bestimmungen und Ordnungsvorschriften durch NutzerInnen oder Dritte.

LARA Share haftet in keinem Fall für NutzerInnen und deren Verhalten. LARA Share übernimmt keinerlei Haftung für die Nutzung der Lastenräder oder Lastenrad-Abstellplätze. Bei Beschädigungen und Körperverletzungen verursacht an Dritten haften ausschließlich die NutzerInnen.

NutzerInnen akzeptieren, dass sich jegliche Rechtsmittel oder gesetzliche Haftungsansprüche infolge von Handlungen oder Unterlassungen anderer NutzerInnen oder Dritter auf eine Forderung gegen NutzerInnen oder Dritte beschränkt, die den erlittenen Schaden verursacht haben. NutzerInnen akzeptieren, keinerlei Rechtsansprüche an LARA Share aufgrund derartiger Handlungen oder Unterlassungen zu stellen.

LARA Share ist in Hinblick auf den Vertrag, der zwischen VermieterIn und MieterIn geschlossen wird, ein außenstehender Dritter und haftet nicht für eventuelle Verletzungen des Vertrags.

6 Besondere Bestimmungen für VermieterInnen

NutzerInnen dürfen auf der LARA Share Plattform nur Lastenräder oder Lastenrad-Abstellplätze zur Vermietung anbieten, wenn sie deren EigentümerIn während der gesamten Mietdauer sind, oder wenn sie eine ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers / der Eigentümerin vorweisen können, die zur Vermietung über LARA Share berechtigt.

NutzerInnen dürfen nur solche Lastenräder zur Vermietung anbieten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

VermieterInnen sollen möglichst rasch (nach Möglichkeit innerhalb von 48 Stunden) auf Mietanfragen auf der LARA Share Plattform reagieren. Es steht den VermieterInnen frei Mietanfragen anderer NutzerInnen auf der LARA Share Plattform anzunehmen oder abzulehnen.

Um die Hürde ein Lastenrad auszuleihen so gering wie möglich zu halten, soll von den MieterInnen keine Kaution eingehoben werden. Stattdessen können VermieterInnen von Lastenrädern einen Lichtbildausweis von den MieterInnen verlangen.

VermieterInnen dürfen den von LARA Share zur Verfügung gestellten Mietvertragsentwurf verändern und in ihren Verträgen mit den MieterInnen individuelle Bedingungen festlegen. Beispielsweise können VermieterInnen von Lastenrädern vertraglich mit den MieterInnen vereinbaren, dass MieterInnen über eine Haushaltsversicherung mit Haftpflicht verfügen müssen.

7 Besondere Bestimmungen für MieterInnen

Zu keiner Zeit erwerben MieterInnen Eigentumsrechte am Lastenrad-Abstellplatz bzw. Lastenrad oder dem bereitgestellten Zubehör (Fahrradschloss, Regenschutz, Transportbox etc.)

Auch bei gültiger Reservierung besteht kein Rechtsanspruch auf die Zurverfügungstellung des Lastenrads oder Lastenrad-Abstellplatzes.

Wenn VermieterInnen vertraglich nichts anderes festlegen, haften MieterInnen während der Dauer der Ausleihe/Miete für Schäden am Lastenrad bzw. Lastenrad-Abstellplatz.

MieterInnen von Lastenrädern sind verpflichtet die geltenden Gesetze, insbesondere die Straßenverkehrsgesetze, zu befolgen und dürfen das Lastenrad nie in alkoholisiertem Zustand fahren.

MieterInnen von Lastenrädern müssen sich selbst vor Fahrtantritt von der Verkehrstauglichkeit und Sicherheit des Lastenrads überzeugen und sind für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.